I. Die Agentur erhält für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die sich nach der Höhe des mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Brutto-Monatslohnes einschließlich aller evtl. vereinbarten geldwerten Leistungen richtet. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages, auch wenn eine Probezeit vereinbart wurde.
II. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die vermittelte Kraft nicht im angeforderten Profil eingesetzt wird, sondern in anderen Bereichen oder nur Teilbereichen, sei es im Privathaushalt oder dem eigenen Betrieb.
III. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von
12 Monaten, ist die Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber weitere Bewerber nachzuweisen – vorausgesetzt, die Erstrechnung wurde fristgerecht bezahlt.
Staffelung der Vermittlungsprovision (pro Person, zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Bruttovergütung über € 3.500,–
Provision: 2 Bruttomonatsgehälter
Bruttovergütung von € 1.800,– bis € 3.500,–
Provision: 2,5 Monatsgehälter
Bruttovergütung von € 1.000,– bis € 1.800,–
Provision: 3 Monatsgehälter
Bruttovergütung unter € 1.000,–
Provision: 4 Monatsgehälter
Anzahlung für Reisekosten und Spesen
Bei Vertragsabschluss leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 750,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Abdeckung der Reisekosten und Spesen der Bewerber für Vorstellungsgespräche sowie der damit verbundenen Aufwendungen der Agentur.
Diese Anzahlung wird im Falle einer erfolgreichen Vermittlung vollständig auf die Provision angerechnet.
Hinweis: Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Vorstellungskosten der Bewerber zu übernehmen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Abwicklung dieser Kosten aus der hierfür geleisteten Anzahlung sowie die Terminierung der Vorstellungstermine.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von
2 Wochen nach Rechnungseingang vollständig auszugleichen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf die kostenlose Nachfolgevermittlung innerhalb der
12-monatigen Gewährleistungsfrist.