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AOG – Rahmenvermittlungsvertrag
Rahmenvermittlungsvertrag
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1993 – 2026 | Agentur ohne Grenzen | D-0049-089-299-900
Personalsuchauftrag an AOG unverbindlich erteilen
25%
1Auftraggeber
2Vertragsinhalt
3Honorar & AGB
4Abschluss
Auftraggeber / Vertragspartner – Rahmenvermittlungsvertrag
Schritt 1 von 4
Persönliche Daten
Nachname *
Vorname *
Geburtsdatum
Nationalität
Straße & Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Land
Telefon
Mobil
Fax
E-Mail *
Website / Firma (optional)
Einsatzort (falls abweichend)
Einsatzadresse
Weitere Einsatzorte / Ferienhäuser
Vermittlungsauftrag
Schritt 2 von 4
Vermittlungsauftrag – Stelle & Konditionen
Gesuchtes Personal
Gewünschte Arbeitszeit
Gewünschter Starttermin
Befristung bis (optional)
Bruttogehalt (€ / Monat)
Dienstwohnung
Aufgabenbeschreibung / Besondere Anforderungen
Vertragsgegenstand
§ 1 – Vertragszweck und Geltungsbereich
Die Agentur ist eine private Arbeitsvermittlung für alle Berufsgruppen, spezialisiert auf die regionale, bundesweite und internationale Vermittlung von Hauspersonal. Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, der die Agentur mit der Vermittlung eines für ihn geeigneten Mitarbeiters beauftragt hat (Auftraggeber).

Der Aufgabenbereich sowie die gewünschte Qualifikation des gesuchten Mitarbeiters und die vorgesehenen Konditionen des Arbeitsvertrages ergeben sich aus der Anlage 1 Arbeitsplatzbeschreibung – die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvermittlungsvertrages auch für künftige Vermittlungen von Mitarbeitern an den Auftraggeber, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dieser Vertrag gilt entsprechend auch für die Vermittlung von ständigen oder vorwiegend für den Auftraggeber tätigen freien Mitarbeitern.
§ 2 – Pflichten der Agentur
Die Agentur trifft zunächst unter in Frage kommenden Bewerbern eine Vorauswahl, die sich auf die Prüfung der vom Auftraggeber gewünschten formalen Qualifikation (Zeugnisse, Ausbildungsabschlüsse, Berufserfahrung) sowie persönlicher Merkmale beinhaltet.

Der Auftraggeber wird nur genannt, wenn nach Rücksprache mit ihm ein Vorstellungsgespräch stattfinden soll. Im Übrigen werden einem Bewerber nur Fakten genannt, die eine Beurteilung des Arbeitsplatzes, nicht aber Rückschlüsse auf die Person des Auftraggebers zulassen.

Sollte ein durch die Agentur vermittelter Bewerber für eine Anstellung vorgesehen sein, wird die Agentur die Referenzen/Zeugnisse überprüfen und einen persönlichen vertraulichen Referenzbericht erstellen – die Kosten sind in der Agenturprovision enthalten. Bei Bedarf kann die Agentur auch einen Musterarbeitsvertrag sowie die Konsultation einer beauftragten Kanzlei vermitteln (Kosten ebenfalls enthalten).

Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Löschung aller Daten zu verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist.
§ 3 – Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur umfassend über die Anforderungen und den Inhalt der zu besetzenden Position zu informieren.

Daten ihm benannter Bewerber darf der Auftraggeber nicht an Dritte weitergeben, und er darf diese Bewerber auch nicht an andere mögliche Arbeitgeber verweisen.

Kommt es mit einem von der Agentur vermittelten Bewerber zu einem Vertragsabschluss, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur hiervon unverzüglich durch Übersendung einer Kopie des Vertragswerkes zu informieren. Sollte eine Kopie des Arbeitsvertrages nicht binnen 5 Werktagen bei der Agentur eingehen, entfällt eine kostenlose Folgevermittlung. Stehen der Übersendung Hindernisse entgegen, müssen der Agentur schriftlich der Vertragsbeginn und die Höhe der vereinbarten monatlichen Bruttovergütung mitgeteilt werden.
§ 4 – Begrenzter Alleinauftrag (optional)
Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, erteilt der Auftraggeber auf Dauer von 7 Tagen ab Auftragserteilung keiner anderen Agentur einen Suchauftrag für die gleiche Position. Im Gegenzug verpflichtet sich die Agentur, sich in dieser Zeit intensiv um Bewerbungen gemäß den Anforderungen des Auftraggebers zu bemühen.

Für die hierdurch entstehenden üblichen Kosten leistet der Auftraggeber bei Vertragsabschluss gegen Rechnungsstellung eine Anzahlung von € 750,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. Diese Anzahlung wird im Falle einer erfolgreichen Vermittlung in voller Höhe auf den Provisionsanspruch der Agentur angerechnet.
Honorar & Allgemeine Bedingungen
Schritt 3 von 4
Vergütungsanspruch der Agentur
§ 5 – Vergütungsanspruch der Agentur
I. Die Agentur erhält für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die sich nach der Höhe des mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Brutto-Monatslohnes einschließlich aller evtl. vereinbarten geldwerten Leistungen richtet. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages, auch wenn eine Probezeit vereinbart wurde.

II. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die vermittelte Kraft nicht im angeforderten Profil eingesetzt wird, sondern in anderen Bereichen oder nur Teilbereichen, sei es im Privathaushalt oder dem eigenen Betrieb.

III. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 12 Monaten, ist die Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber weitere Bewerber nachzuweisen – vorausgesetzt, die Erstrechnung wurde fristgerecht bezahlt.

Provisionstabelle (pro Person, zzgl. gesetzlicher MwSt.):
a) Bruttovergütung über € 3.500,–: Provision = 2 Bruttomonatsgehälter
b) Bruttovergütung € 1.800,– bis € 3.500,–: Provision = 2,5 Monatsgehälter
c) Bruttovergütung € 1.000,– bis € 1.800,–: Provision = 3 Monatsgehälter
d) Bruttovergütung unter € 1.000,–: Provision = 4 Monatsgehälter

Der Auftraggeber ist zum Ausgleich der Rechnung innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungseingang verpflichtet.
Vereinbartes Honorar / Sonderbetrag
Provisionsfestbetrag (auf Wunsch)
Sollten Sie einen Provisionsfestbetrag bevorzugen, rufen Sie am besten die Agentur an: +49 89 299 900
Sonderregelungen, Vertragsstrafe & Sonstiges
§ 6 – Provision Sonderregelungen
a) Hat das Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate, aber aus einem vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Grund weniger als 3 Jahre gedauert, beträgt die Provision für eine Nachvermittlung nur 50 % des normalen Satzes – bei fristgerechter Bezahlung der Erstrechnung.

b) Wird der Vertrag mit einem von der Agentur nachgewiesenen Bewerber nicht vom Auftraggeber selbst, sondern einer Person aus seinem Umfeld (z.B. Familienmitglied) oder namens eines Unternehmens abgeschlossen, gilt dies für den Provisionsanspruch der Agentur als Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber.

c) Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Auftraggeber erst später mit einem von der Agentur nachgewiesenen Bewerber ein Vertragsverhältnis eingeht.
§ 7 – Vertragsstrafe
Der Auftraggeber unterwirft sich einer Vertragsstrafe von € 5.000,– für jeden Fall der unberechtigten Weitergabe von Daten oder Namen der von der Agentur benannten Bewerber an Dritte, sowie wenn er die Einstellung eines vorgeschlagenen Bewerbers nicht binnen 6 Wochen mitteilt.

Umgekehrt unterwirft sich auch die Agentur einer Vertragsstrafe in gleicher Höhe für den Fall, dass sie außerhalb des Vermittlungsauftrags Daten des Auftraggebers an Dritte weitergibt.
§ 8 – Vertragsdauer
Der Vertrag endet vorzeitig mit Besetzung der fraglichen Position/en und lebt bei einem erneuten Auftrag mittels einer Auftragsbestätigung wieder auf. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beiderseits mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, hat dies keine Bedeutung für die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eventuelle Meinungsunterschiede werden vorzugsweise außergerichtlich gelöst, ansonsten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort München. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Abschluss & Bestätigung
Schritt 4 von 4
Ergänzende Anmerkungen
Besondere Vereinbarungen / Anmerkungen
Referenzliste
Nach einer erfolgreichen Vermittlung darf mein Name auf einer Referenzliste der AOG Agentur erscheinen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (A.O.G. – Agentur ohne Grenzen, Stollbergstraße 18, 80539 München, Fax: 089-98105901, E-Mail: info@aog-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Ich verlange ausdrücklich und stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).
Vertragsbestätigung
Ort
Datum
Vertragspartner / Rahmenvermittlungsvertrag
zwischen

Mustermann, Vorname, Musterstraße 12, 80539 München – nachstehend Auftraggeber genannt –

und

AOG – Agentur ohne Grenzen, Inhaberin Nicole Schichl, Stollbergstraße 18, D-80539 München – nachstehend Agentur genannt –

Der Vertrag über Personalsuche wie angegeben wird zwischen den oben genannten Parteien abgeschlossen.
Das Feld kann direkt bearbeitet und korrigiert werden.
Unterschrift Auftraggeber *
Unterzeichner: Mustermann, Vorname  |  Datum:
Hier mit Maus oder Finger unterschreiben …
Rechtshinweis zur elektronischen Unterschrift

Dieser Rahmenvermittlungsvertrag ist ein formfreies Rechtsgeschäft gemäß §§ 145 ff. BGB. Eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform besteht nicht, sodass der Vertrag durch elektronische Zustimmung – einschließlich Online-Unterschrift – vollständig rechtswirksam zustande kommt. Die elektronische Willenserklärung entfaltet gemäß § 130 BGB mit Zugang bei der Agentur volle Bindungswirkung. Gemäß eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt die einfache elektronische Signatur für formfreie Verträge als rechtlich anerkannt.

Anfragen: info@aog-online.de  |  +49 89 299 900 oder 089-2166-5656  |  Ihre Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
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