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AOG – Rahmenvermittlungsvertrag
Rahmenvermittlungsvertrag
AOG Logo
1993 – 2026 | Agentur ohne Grenzen | D-0049-089-299-900
Personalsuchauftrag an AOG unverbindlich erteilen
25%
1Auftraggeber
2Vertragsinhalt
3Honorar & AGB
4Abschluss
Auftraggeber / Vertragspartner – Rahmenvermittlungsvertrag
Schritt 1 von 4
Persönliche Daten
Firma (optional)
Firmenadresse (optional)
Nachname *
Vorname *
Geburtsdatum
Nationalität
Straße & Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Land
Telefon
Mobil
Fax
E-Mail *
Website / Zusatz (optional)
Einsatzort (falls abweichend)
Einsatzadresse
Weitere Einsatzorte / Ferienhäuser
Vermittlungsauftrag
Schritt 2 von 4
Vermittlungsauftrag – Stelle & Konditionen
Gesuchtes Personal
Weitere Position
Gewünschte Arbeitszeit
Gewünschter Starttermin
Befristung bis (optional)
Bruttogehalt (€ / Monat)
Dienstwohnung
Aufgabenbeschreibung / Besondere Anforderungen
Vertragsgegenstand
§ 1 – Vertragszweck und Geltungsbereich
Die Agentur ist eine private Arbeitsvermittlung für alle Berufsgruppen, spezialisiert auf die regionale, bundesweite und internationale Vermittlung von Hauspersonal. Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, der die Agentur mit der Vermittlung eines für ihn geeigneten Mitarbeiters beauftragt hat (Auftraggeber).

Der Aufgabenbereich, die gewünschte Qualifikation der gesuchten Mitarbeiterin beziehungsweise des gesuchten Mitarbeiters sowie die vorgesehenen Konditionen der zu besetzenden Stelle ergeben sich aus der Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibung. Diese ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und wird Ihnen gesondert per E-Mail als Korrekturabzug zugesandt. Sie haben dort die Möglichkeit, die Angaben nochmals zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Nach Ihrer Freigabe wird der Auftrag von der Agentur bestätigt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvermittlungsvertrages auch für künftige Vermittlungen von Mitarbeitern an den Auftraggeber, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dieser Vertrag gilt entsprechend auch für die Vermittlung von ständigen oder vorwiegend für den Auftraggeber tätigen freien Mitarbeitern.
§ 2 – Pflichten der Agentur
Die Agentur trifft zunächst unter in Frage kommenden Bewerbern eine Vorauswahl, die sich auf die Prüfung der vom Auftraggeber gewünschten formalen Qualifikation (Zeugnisse, Ausbildungsabschlüsse, Berufserfahrung) sowie persönlicher Merkmale beinhaltet.

Der Auftraggeber wird nur genannt, wenn nach Rücksprache mit ihm ein Vorstellungsgespräch stattfinden soll. Im Übrigen werden einem Bewerber nur Fakten genannt, die eine Beurteilung des Arbeitsplatzes, nicht aber Rückschlüsse auf die Person des Auftraggebers zulassen.

Sollte ein durch die Agentur vermittelter Bewerber für eine Anstellung vorgesehen sein, wird die Agentur die Referenzen/Zeugnisse überprüfen und einen persönlichen vertraulichen Referenzbericht erstellen – die Kosten sind in der Agenturprovision enthalten. Bei Bedarf kann die Agentur auch einen Musterarbeitsvertrag sowie die Konsultation einer beauftragten Kanzlei vermitteln (Kosten ebenfalls enthalten).

Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Löschung aller Daten zu verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist.
§ 3 – Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur umfassend über die Anforderungen und den Inhalt der zu besetzenden Position zu informieren.

Daten ihm benannter Bewerber darf der Auftraggeber nicht an Dritte weitergeben, und er darf diese Bewerber auch nicht an andere mögliche Arbeitgeber verweisen.

Kommt es mit einem von der Agentur vermittelten Bewerber zu einem Vertragsabschluss, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur hiervon unverzüglich durch Übersendung einer Kopie des Vertragswerkes zu informieren. Sollte eine Kopie des Arbeitsvertrages nicht binnen 5 Werktagen bei der Agentur eingehen, entfällt eine kostenlose Folgevermittlung. Stehen der Übersendung Hindernisse entgegen, müssen der Agentur schriftlich der Vertragsbeginn und die Höhe der vereinbarten monatlichen Bruttovergütung mitgeteilt werden.
§ 4 – Begrenzter Alleinauftrag (optional)
Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, erteilt der Auftraggeber auf Dauer von 21 Tagen ab Auftragserteilung keiner anderen Agentur einen Suchauftrag für die gleiche Position. Im Gegenzug verpflichtet sich die Agentur, sich in dieser Zeit intensiv um Bewerbungen gemäß den Anforderungen des Auftraggebers zu bemühen.
Bitte wählen Sie mindestens eine Option aus.
Honorar & Allgemeine Bedingungen
Schritt 3 von 4
Honorar & AGB
§ 5 – Vergütungsanspruch der Agentur
I. Die Agentur erhält für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die sich nach der Höhe des mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Brutto-Monatslohnes einschließlich aller evtl. vereinbarten geldwerten Leistungen richtet. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages, auch wenn eine Probezeit vereinbart wurde.

II. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die vermittelte Kraft nicht im angeforderten Profil eingesetzt wird, sondern in anderen Bereichen oder nur Teilbereichen, sei es im Privathaushalt oder dem eigenen Betrieb.

III. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 12 Monaten, ist die Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber weitere Bewerber nachzuweisen – vorausgesetzt, die Erstrechnung wurde fristgerecht bezahlt.

Staffelung der Vermittlungsprovision (pro Person, zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Bruttovergütung über € 3.500,–
Provision: 2 Bruttomonatsgehälter
Bruttovergütung von € 1.800,– bis € 3.500,–
Provision: 2,5 Monatsgehälter
Bruttovergütung von € 1.000,– bis € 1.800,–
Provision: 3 Monatsgehälter
Bruttovergütung unter € 1.000,–
Provision: 4 Monatsgehälter
Anzahlung für Reisekosten und Spesen
Bei Vertragsabschluss leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 750,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Abdeckung der Reisekosten und Spesen der Bewerber für Vorstellungsgespräche sowie der damit verbundenen Aufwendungen der Agentur.

Diese Anzahlung wird im Falle einer erfolgreichen Vermittlung vollständig auf die Provision angerechnet.

Hinweis: Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Vorstellungskosten der Bewerber zu übernehmen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Abwicklung dieser Kosten aus der hierfür geleisteten Anzahlung sowie die Terminierung der Vorstellungstermine.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungseingang vollständig auszugleichen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf die kostenlose Nachfolgevermittlung innerhalb der 12-monatigen Gewährleistungsfrist.
Provisionsfestbetrag (auf Wunsch)
Geben Sie hier Ihren Festbetragswunsch ein.
Sollten Sie einen Provisionsfestbetrag bevorzugen, rufen Sie am besten die Agentur an: +49 89 299 900
Sonderregelungen, Vertragsstrafe & Sonstiges
§ 6 – Provision Sonderregelungen
Hat das Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate, aber aus einem vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Grund weniger als 3 Jahre gedauert, beträgt die Provision für eine Nachvermittlung nur 50 % des normalen Satzes – bei fristgerechter Bezahlung der Erstrechnung.

Wird der Vertrag mit einem von der Agentur nachgewiesenen Bewerber nicht vom Auftraggeber selbst, sondern einer Person aus seinem Umfeld (z.B. Familienmitglied) oder namens eines Unternehmens abgeschlossen, gilt dies für den Provisionsanspruch der Agentur als Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber.

Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Auftraggeber erst später mit einem von der Agentur nachgewiesenen Bewerber ein Vertragsverhältnis eingeht.
§ 7 – Vertragsstrafe
Der Auftraggeber unterwirft sich einer Vertragsstrafe von € 5.000,– für jeden Fall der unberechtigten Weitergabe von Daten oder Namen der von der Agentur benannten Bewerber an Dritte, sowie wenn er die Einstellung eines vorgeschlagenen Bewerbers nicht binnen 6 Wochen mitteilt.

Umgekehrt unterwirft sich auch die Agentur einer Vertragsstrafe in gleicher Höhe für den Fall, dass sie außerhalb des Vermittlungsauftrags Daten des Auftraggebers an Dritte weitergibt.
§ 8 – Vertragsdauer
Der Vertrag endet vorzeitig mit der Besetzung der betreffenden Position beziehungsweise der betreffenden Positionen. Bei einem erneuten Suchauftrag lebt er durch eine neue Auftragsbestätigung oder durch eine neue Stellenbeschreibung wieder auf. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, hat dies keine Bedeutung für die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eventuelle Meinungsunterschiede werden vorzugsweise außergerichtlich gelöst, ansonsten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort München. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Abschluss & Bestätigung
Schritt 4 von 4
Ergänzende Anmerkungen
Besondere Vereinbarungen / Anmerkungen
Referenzliste
Nach einer erfolgreichen Vermittlung darf mein Name auf einer Referenzliste der AOG Agentur erscheinen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (A.O.G. – Agentur ohne Grenzen, Stollbergstraße 18, 80539 München, Fax: 089-98105901, E-Mail: info@aog-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Ich verlange ausdrücklich und stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Bitte treffen Sie hier Ihre Auswahl. Dieser Punkt ist für die Bearbeitung des Auftrags besonders wichtig.
Keine Zustimmung – Beginn der Dienstleistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).
Bitte bestätigen Sie auch diesen Hinweis ausdrücklich vor dem Absenden.
Bitte bestätigen Sie diesen Hinweis vor dem Absenden.
Vertragsbestätigung
Ort
Datum
Vertragspartner / Rahmenvermittlungsvertrag
zwischen Vorname Nachname Musterstraße 12, 80539 München – nachstehend Auftraggeber genannt – und AOG – Agentur ohne Grenzen, Inhaberin Nicole Schichl, Stollbergstraße 18, D-80539 München – nachstehend Agentur genannt – Der Auftraggeber bestätigt die vorstehenden Angaben und erklärt sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Der Vertrag über die Personalsuche kommt mit dieser Bestätigung zwischen den oben genannten Parteien zustande. Ein Provisionsanspruch der Agentur entsteht ausschließlich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung und mit Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Das Feld kann direkt bearbeitet und korrigiert werden.
Unterschrift Auftraggeber *
Unterzeichner: Vorname Nachname  |  Ort: München  |  Datum:
Hier mit Maus oder Finger unterschreiben …
Rechtshinweis zur elektronischen Unterschrift

Dieser Rahmenvermittlungsvertrag ist ein formfreies Rechtsgeschäft gemäß §§ 145 ff. BGB. Eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform besteht nicht, sodass der Vertrag durch elektronische Zustimmung – einschließlich Online-Unterschrift – vollständig rechtswirksam zustande kommt. Die elektronische Willenserklärung entfaltet gemäß § 130 BGB mit Zugang bei der Agentur volle Bindungswirkung. Gemäß eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt die einfache elektronische Signatur für formfreie Verträge als rechtlich anerkannt.

Anfragen: info@aog-online.de  |  +49 89 299 900 oder 089-2166-5656  |  Ihre Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
A.O.G. Hauspersonal München
Agentur ohne Grenzen
Stollbergstraße 18
80539 München
☎ 089 / 299 900
☎ 0800 / 40 200 30
Über uns
A·O·G vermittelt qualifiziertes Hauspersonal für gehobene Privathaushalte, Residenzen und Anwesen im In- und Ausland. Diskrete Besetzung von Haushälterinnen, Hausdamen, Nannys, privater Altenpflege / Seniorenbetreuung, Butler, Privatköchen, Personal Assistants, Privatchauffeuren, Chef- und Vorstandsfahrern, Hausmeistern, Gärtnern, Hausmeisterehepaaren, Verwalter-Ehepaaren sowie Personenschutz und Begleitschutz – passgenau für exklusive Haushalte und höchste Ansprüche.
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